Umverpackung und Liefereinheiten
Paletten müssen so geladen sein, dass eine gefahrlose Entladung vom Heck des Fahrzeuges mit Hilfe von Elektrohubwagen möglich ist. Ist eine ordnungsgemäße Entladung nicht möglich, übernimmt fuljoyment für auftretende Schäden bei der Entladung keine Haftung. Die Anlieferung palettierter Ware ist ausschließlich auf unbeschädigten Europaletten gem. DIN 14156-3 zulässig. Die Ware darf nicht seitlich über die Europalette hinausstehen. Beschädigte oder nicht originale Europaletten gelten als Einwegpaletten und werden nicht getauscht. Die Entsorgung solcher Paletten kann gesondert berechnet werden. Eine Überladung der Palette ist nicht gestattet. Einwegpaletten werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache angenommen. Gitterboxen, Plastik- oder Alu-Paletten sind aus lagerorganisatorischen Gründen nicht zulässig. Bei Textil-Lieferungen werden Sendungen von sogenannter „hängender Ware“ angenommen.